Geschlossenes System
MLAR 4.3
Brennbare Rohre
MLAR 4.3 - BRENNBARE ROHRE
MLAR 4.3 - Brennbare Rohre
MLAR 4.3 befasst sich mit der Durchführung von brennbaren Rohrleitungsanlagen mit einem Durchmesser von ≤ 32 mm als geschlossene Systeme. Diese Rohrleitungsanlagen können verschiedene Medien wie Wasser, Heizung, Kältemittel und Druckluft transportieren.
Die Vorschrift legt fest, dass diese Rohrleitungen als geschlossene Systeme ausgeführt werden müssen, um den Brandschutz zu gewährleisten. Dies bedeutet, dass die Rohrleitungen entsprechend abgeschottet und abgedichtet werden müssen, um die Ausbreitung von Feuer und Rauch zu verhindern.
Bei der Planung und Installation solcher Rohrleitungen ist es wichtig, die geltenden Bestimmungen und Normen, wie MLAR 4.3, einzuhalten. Hierbei sind insbesondere die spezifischen Anforderungen an die Abschottung, die Materialauswahl und die Dimensionierung der Rohrleitungen zu beachten.
Durch die Umsetzung der Vorgaben von MLAR 4.3 können Sie sicherstellen, dass die brennbaren Rohrleitungsanlagen entsprechend den geltenden Brandschutzstandards installiert werden und somit ein hohes Maß an Sicherheit gewährleistet ist.
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DURCHFÜHRUNG NACH MLAR 4.3 - Brennbare Rohre
Massivwand | Metallständerwand | Schachtwand |
Cell | Cell |
Massivwand | Metallständerwand | Schachtwand |
Massivwand | Metallständerwand | Schachtwand |
Massivwand | Metallständerwand | Schachtwand |
Massivwand | Metallständerwand | Schachtwand |
Massivwand | Metallständerwand | Schachtwand |
Legende
s | Gemäß MLAR Punkt 4.3 sind im Bereich der Leitungsdurchführung bestimmte Mindestdicken für die Abschottung erforderlich. Diese Mindestdicken variieren je nach Feuerwiderstandsklasse (F). Für eine Feuerwiderstandsklasse F30 muss die Abschottung eine Mindestdicke von ≥ 60 mm aufweisen. Bei einer Feuerwiderstandsklasse F60 erhöht sich die Mindestdicke der Abschottung auf ≥ 70 mm. Für eine Feuerwiderstandsklasse F90 wird eine Mindestdicke von ≥ 80 mm empfohlen. |
da | Rohrdurchmesser ≤ 32 mm |
L | Für die Befestigung von Rohrsystemen und Kabeltrassen im Rahmen des Brandschutzes besteht kein spezieller Befestigungsabstand, der beachtet werden muss. Es ist jedoch wichtig, die Mindestbefestigungsabstände gemäß den VDE-Bestimmungen einzuhalten. Bei Rohrsystemen sollte der maximale Befestigungsabstand L ≤ 1500 mm betragen, während bei Kabeltrassen der maximale Befestigungsabstand L ≤ 500 mm beträgt. Diese Abstände gelten sowohl auf der einen als auch auf der anderen Seite der Wand. Es ist erforderlich, dass die Befestigungsmaterialien aus nichtbrennbaren Baustoffen bestehen, wie zum Beispiel verzinktem Stahl. Eine spezielle brandschutztechnische Auslegung der Befestigungsmaterialien ist nicht erforderlich. Es ist gestattet, Schallschutzeinlagen aus brennbaren Materialien zu verwenden, solange sie den Brandschutzanforderungen entsprechen. Durch die Einhaltung der genannten Richtlinien und Bestimmungen gewährleisten Sie eine sichere Befestigung von Rohrsystemen und Kabeltrassen, ohne dass zusätzliche brandschutztechnische Überlegungen erforderlich sind. |
t | Die maximale Spaltbreite für die ISILIT Rohrbandage sollte t ≤ 50 mm betragen. Bei Verwendung der ISITHERM Leitungsbandage oder der ISIFOAM Brandschutzmasse BDS-N (1K) beträgt die maximale Spaltbreite t ≤ 15 mm. Falls der Spalt mit Brandschutzmörtel M3 verschlossen wird und die Statik der Wand dies zulässt, gibt es keine begrenzte Spaltbreite (t=∞). Es ist wichtig, die jeweiligen Empfehlungen und Anwendungshinweise für die genannten Brandschutzprodukte zu beachten, um eine effektive Spaltverschlusslösung zu gewährleisten. Dabei ist auch die Stabilität der Wandstruktur zu berücksichtigen, um sicherzustellen, dass der Verschluss des Spaltes mit HBT Brandschutzmörtel M3 möglich ist. Durch die Verwendung der geeigneten Brandschutzprodukte und die Einhaltung der vorgegebenen Spaltbreiten können Sie eine zuverlässige Brandschutzmaßnahme für Ihre Anforderungen gewährleisten. |
M3 | Um den Spalt (t) zu verschließen, empfiehlt es sich, HBT Brandschutzmörtel M3 zu verwenden. Mit diesem Mörtel ist die Spaltbreite unbegrenzt (t=∞), vorausgesetzt, dass die Statik der Wand dies zulässt. HBT Brandschutzmörtel M3 bietet eine zuverlässige und effektive Brandschutzlösung, um die Durchführung sicher abzudichten. |
IL/IF | Für den Verschluss des Spaltes (t) stehen Ihnen verschiedene Optionen zur Verfügung: ISILIT Rohrbandage, ISITHERM Leitungsbandage und ISIFOAM-Brandschutzmasse BDS-N (1K).
Bei der Anwendung dieser Produkte ist es wichtig, die jeweiligen Herstelleranweisungen und Empfehlungen zu beachten, um eine ordnungsgemäße Anwendung und bestmögliche Wirksamkeit zu erzielen. Durch die Verwendung der ISILIT Rohrbandage, ISITHERM Leitungsbandage oder ISIFOAM Brandschutzmasse BDS-N (1K) können Sie eine sichere Abschottung des Spaltes gewährleisten und den erforderlichen Brandschutz für Ihre Rohrleitungsanlagen erreichen. |
WD | Weiterführende Dämmungen können an brandschutztechnisch wirksamen Bauteildurchführungen in den Baustoffklassen A1, A2, B1 und B2 ohne die Einhaltung einer Mindestdämmlänge angebracht werden. |
Weitere Rohrabschottungen
MLAR 4.3 – brennbare Rohre
Systemkomponenten
HBT Brandschutzmörtel M3
Artikelnummer: 2000003-2
Verpackung: 25 kg Sack
Verpackungseinheit: VE 42 Sack Palette
ISITHERM BBR 2 Leitungsbandage
Artikelnummer: 363357126
ISIFOAM Brandschutzmasse BDS-N (1K)
Artikelnummer: 4146350
Größe: 310 ml
Kennzeichnungsschild
Artikelnummer: 2010002
Typ: LAR (Kunststoff)
ISILIT NBR Rohrbandage
Artikelnummer: 6490001
Kennzeichnungsschild
Artikelnummer: 2010001
Typ: LAR (Aufkleber)
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Downloads
HBT Brandschutzmörtel M3
Klassifizierungsbericht nach EN 13501
MPA DD Nr. 06-6-4014/2
ISILIT Rohrbandage NBR
Klassifizierungsbericht nach EN 13501
MPA DD Nr. 2009-B 4807/01
ISITHERM BBR Leitungsbandage
Klassifizierungsbericht nach EN 13501
MPA DD Nr. 2009-B-5037/01
ISIFOAM 1K Brandschutzmasse
System "ZZ"
Zulassung
Z-19.15-1642