Geschlossenes System
MLAR 4.3
Nichtbrennbare
Rohre
MLAR 4.3 - BRENNBARE ROHRE
NICHTBRENNBARE ROHRE - MLAR 4.3
Der MLAR 4.3 regelt die sichere Durchführung von brennbaren Rohrleitungsanlagen mit einem Durchmesser von bis zu 32 mm als geschlossene Systeme gemäß den Vorschriften. Dabei spielen auch nichtbrennbare Rohre eine wichtige Rolle, die in verschiedenen Anwendungen wie Wasser, Heizung, Kältemittel und Druckluft eingesetzt werden können.
Die Einhaltung des MLAR 4.3 ist von großer Bedeutung, um die Brandsicherheit bei der Installation von Rohrleitungsanlagen zu gewährleisten. Hierbei müssen geeignete Materialien verwendet und die Installation gemäß den anerkannten Normen und Standards durchgeführt werden.
Durch den Einsatz von nichtbrennbaren Rohren wird die Sicherheit in brennbaren Umgebungen weiter erhöht. Es ist wichtig, die spezifischen Anforderungen des MLAR 4.3 bei der Planung und Umsetzung solcher Rohrleitungsanlagen zu berücksichtigen, um den Brandschutz zu gewährleisten.
Wenn Sie zuverlässige und sichere Lösungen für brennbare und nichtbrennbare Rohrleitungsanlagen mit einem Durchmesser von bis zu 32 mm suchen, sollten Sie die Vorgaben des MLAR 4.3 beachten. Eine professionelle Installation und regelmäßige Wartung unterstützen eine effiziente Nutzung und bieten Ihnen die erforderliche Sicherheit.
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LEgende geschlossene Systeme
s | Die Mindestdicke der Abschottung im Bereich der Leitungsdurchführung gemäß dem MLAR Punkt 4.3 variiert je nach Feuerwiderstandsklasse. Für eine Feuerwiderstandsklasse F30 beträgt die Mindestdicke der Abschottung ≥ 60 mm, für F60 ≥ 70 mm und für F90 ≥ 80 mm. |
da | Rohrdurchmesser ≤ 32 mm |
L | Für die Befestigung von Rohrsystemen und Kabeltrassen im Bereich von Abschottungen gelten bestimmte Richtlinien. Es ist kein spezieller brandschutztechnischer Befestigungsabstand erforderlich, jedoch sollten die Mindestbefestigungsabstände gemäß den VDE-Bestimmungen beachtet werden. Diese betragen maximal L ≤ 1500 mm für Rohrsysteme und L ≤ 500 mm für Kabeltrassen, jeweils beidseitig der Wand. Die Befestigungsmaterialien sollten aus nichtbrennbaren Baustoffen wie verzinktem Stahl bestehen, um eine hohe Stabilität und Brandsicherheit zu gewährleisten. Es ist nicht notwendig, die Befestigungsmaterialien brandschutztechnisch auszulegen. Für Schallschutzeinlagen im Bereich der Abschottungen sind brennbare Materialien zulässig. Dies ermöglicht eine effektive Schalldämmung, ohne den Brandschutz zu beeinträchtigen. |
t | Die maximale Spaltbreite für die Verwendung der ISILIT Rohrbandage beträgt t ≤ 50 mm. Wenn Sie die ISITHERM Leitungsbandage oder die ISIFOAM Brandschutzmasse BDS-N (1K) verwenden, beträgt die maximale Spaltbreite t ≤ 15 mm. Beim Verschluss des Spaltes mit HBT Brandschutzmörtel M3 gibt es keine Begrenzung für die Spaltbreite (t=∞), vorausgesetzt, dass die Statik der Wand dies zulässt. |
M3 | Verschluss des Spaltes (t) mit Brandschutzmörtel HBT Brandschutzmörtel M3 |
IL/IF | Der Spalt (t) kann mit verschiedenen Brandschutzprodukten wie der ISILIT Rohrbandage, der ISITHERM Leitungsbandage oder der ISIFOAM BDS-N (1K) Brandschutzmasse geschlossen werden. Die ISILIT Rohrbandage ist speziell für die Abschottung von Rohrleitungen entwickelt. Sie wird um das Rohr gewickelt und bietet eine effektive Barriere gegen Feuer und Rauch. Die maximale Spaltbreite für die Verwendung der ISILIT-Rohrbandage beträgt t ≤ 50 mm. Die ISITHERM Leitungsbandage und die ISIFOAM BDS-N (1K) Brandschutzmasse sind ebenfalls geeignet, um Spalte abzudichten und eine wirksame Brandschutzmaßnahme zu gewährleisten. Bei Verwendung dieser Produkte beträgt die maximale Spaltbreite t ≤ 15 mm. |
WD | Weiterführende Dämmungen können an brandschutztechnisch wirksamen Bauteildurchführungen in den Baustoffklassen A1, A2, B1 und B2 ohne die Einhaltung einer Mindestdämmlänge angebracht werden. |
DURCHFÜHRUNG NACH MLAR 4.3 - Geschlossene Systeme
Massivwand / Decke | Metallständerwand | Schachtwand |
Cell | Cell |
Massivwand / Decke | Metallständerwand | Schachtwand |
Massivwand / Decke | Metallständerwand | Schachtwand |
Massivwand / Decke | Metallständerwand | Schachtwand |
(vgl. Kommentar mit Anwendungsempfehlungen und Praxisbeispielen zu der MLAR; 4. Auflage Mai 2011; Lippe, Wesche, Rosenwirth, Reintsema)
LEgende offene Systeme
s | Mindestdicke der Abschottung im Bereich der Leitungsdurchführung ≤ 60mm (siehe MLAR Punkt 4.3) |
R | Rohrdurchmesser von nichtbrennbaren Rohren bis zu 60 mm |
L | Es ist kein spezieller Abstand für die brandschutztechnische Befestigung erforderlich. Die Befestigungsmaterialien müssen aus nichtbrennbaren Baustoffen wie verzinktem Stahl bestehen. Es ist keine spezielle brandschutztechnische Gestaltung der Befestigungsmaterialien notwendig. Schallschutzeinlagen können aus brennbaren Baustoffen bestehen. |
LA | Bis zu einem Abstand von ≤ 500 mm sind nichtbrennbare Rohrwerkstoffe erforderlich, danach kann oberhalb der Decke auf brennbare Rohre gewechselt werden. Unterhalb derDecke sind keine Materialwechsel möglich; Ausnahme sind hier kurze Stücke zum Anschluß von R30-R90 Bodenabläufen. |
t | Die maximale Spaltbreite für ISILIT Rohrbandage beträgt t ≤ 50 mm, bei Verwendung von ISITHERM Leitungsbandage oder ISIFOAM Brandschutzmasse BDS-N (1K) beträgt t≤ 15 mm; bei Verschluss des Spaltes mit HBT Brandschutzmörtel M3 ist die Spaltbreite unbegrenzt (t=∞), sofern die Statik der Wand dies zulässt. |
M3 | Verschluss des Spaltes (t) mit HBT Brandschutzmörtel M3 |
IL/IF | Verschluss des Spaltes (t) mit ISILIT Rohrbandage (Mindestdämmlänge beidseitig 500 mm), ISITHERM Leitungsbandage, oder ISIFOAM Brandschutzmasse BDS-N (1K) |
WD | weiterführende Dämmungen können an die brandschutztechnisch wirksamen Bauteildurchführungen in den Baustoffklassen A1/A2/B1/B2 ohne Einhaltung einer Mindestdämmlänge montiert werden. |
dn | nichtbrennbares Rohr |
db | brennbares Rohr |
DURCHFÜHRUNG NACH MLAR 4.3 - OFFENE Systeme
Massivdecke | ||
Cell | Cell |
Massivdecke | ||
Cell | Cell |
Massivdecke | ||
Cell | Cell |
Massivdecke | ||
Cell | Cell |
Hinweis
Weitere Rohrabschottungen
MLAR 4.3 – nichtbrennbare Rohre
Systemkomponenten
HBT Brandschutzmörtel M3
Artikelnummer: 2000003-2
Verpackung: 25 kg Sack
Verpackungseinheit: VE 42 Sack Palette
ISITHERM BBR 2 Leitungsbandage
Artikelnummer: 363357126
ISIFOAM Brandschutzmasse BDS-N (1K)
Artikelnummer: 4146350
Größe: 310 ml
Kennzeichnungsschild
Artikelnummer: 2010002
Typ: LAR (Kunststoff)
ISILIT NBR Rohrbandage
Artikelnummer: 6490001
Kennzeichnungsschild
Artikelnummer: 2010001
Typ: LAR (Aufkleber)
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Downloads
HBT Brandschutzmörtel M3
Klassifizierungsbericht nach EN 13501
MPA DD Nr. 06-6-4014/2
ISILIT Rohrbandage NBR
Klassifizierungsbericht nach EN 13501
MPA DD Nr. 2009-B 4807/01
ISITHERM BBR Leitungsbandage
Klassifizierungsbericht nach EN 13501
MPA DD Nr. 2009-B-5037/01
ISIFOAM 1K Brandschutzmasse
System "ZZ"
Zulassung
Z-19.15-1642